3 Möglichkeiten der Zusammenarbeit
Arbeitnehmerüberlassung
Ein Mitarbeiter unseres Unternehmen (Zeitarbeitnehmer) wird von Ihnen bei uns für ein bestimmten Zeitraum bestellt. Der Mitarbeiter bleibt hierbei bei uns angestellt. Sie bekommen von uns nur die effektive Arbeitszeit mit einem zuvor festgelegten Stundensatz berechnet. Hierfür schließen wir miteinander einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.
Übernahme nach Arbeitnehmerüberlassung
Sollten Sie mit der Arbeit unseres Mitarbeiters sehr zufrieden sein und einen dauerhaften Bedarf an dessen Arbeitskraft haben, so können Sie den Mitarbeiter fest übernehmen, natürlich vorausgesetzt, dass der Mitarbeiter das ebenfalls wünscht. Dann werden Sie zum Arbeitgeber Ihres neuen Mitarbeiters. Wir berechnen Ihnen dann eine zuvor festgelegte Ablösesumme. Diese ist gestaffelt nach Zeitintervallen, die der Leihmitarbeiter bereits bei Ihnen arbeitet.
Direkte Personalvermittlung
Noch nie war es wichtiger, die richtigen Menschen im richtigen Job einzusetzen. Doch die Suche nach dem richtigen Personal kann oft langwierig, frustrierend und kostenintensiv sein. Wir suchen für Sie und übernehmen bei Bedarf den gesamten Such- und Akquiseprozess. Unsere HR-Experten analysieren Ihren genauen Bedarf und nutzen unsere Kontakte bzw. Partnerschaften, um Ihre Idealbesetzung zu finden.
Welche Vertragsart liegt im Falle der Arbeitnehmerüberlassung vor?
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Wo entstehen die Kosten für Sie?
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Wir sind an besonderen Unternehmen interessiert...
und Sie an besonderen Mitarbeitern. Leistungsorientiert, freundlich und kompetent ist besonders. Sie suchen einen Mitarbeiter der Ihnen Freude und keine t Bauchschmerzen bereitet? Diesen haben wir bereits für Sie. Andernfalls bekommen ihn für Sie.