3 Möglichkeiten der Zusammenarbeit

Arbeitnehmerüberlassung

Ein Mitarbeiter unseres Unternehmen (Zeitarbeitnehmer) wird von Ihnen bei uns für ein bestimmten Zeitraum bestellt. Der Mitarbeiter bleibt hierbei bei uns angestellt. Sie bekommen von uns nur die effektive Arbeitszeit mit einem zuvor festgelegten Stundensatz berechnet. Hierfür schließen wir untereinander einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.

Übernahme nach Arbeitnehmerüberlassung

Sollten Sie mit der Arbeit unseres Mitarbeiters sehr zufrieden sein und einen dauerhaften Bedarf an dessen Arbeitskraft haben, so können Sie den Mitarbeiter fest übernehmen, natürlich vorausgesetzt, dass der Mitarbeiter das ebenfalls wünscht. Dann werden Sie zum Arbeitgeber Ihres neuen Mitarbeiters. Wir berechnen Ihnen dann eine zuvor festgelegte Ablösesumme. Diese ist gestaffelt nach Zeitintervallen, die der Leihmitarbeiter bereits bei Ihnen arbeitet.

Direkte Personalvermittlung

Die Suche nach dem richtigen Personal ist oft langwierig, frustrierend und kostenintensiv und vielleicht sogar erfolglos. Wir suchen für Sie und dazu übernehmen bei Bedarf den gesamten Such- und Akquiseprozess. Hierbei nutzen wir unsere Kontakte und Netzwerk, um Ihre Idealbesetzung zu finden.